| Einkommensteuererklärung | DIENSTLEISTUNG |
| Vom 16. Februar bis 27. Mai 2010 (vorher und nachher stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Finanzamt in Borken zur Verfügung) können Sie Ihre Einkommensteuererklärung während der Sprechzeiten auch bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Finanzamts Borken im Bocholter Rathaus abgeben. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an Arbeitnehmer und Rentner. Eine Direktverlinkung zu den verschiedenen Formularen ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, die Übersichtsseite des Finanzamtes finden Sie hier! |
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Zur Einkommensteuererklärung von Arbeitnehmern und Rentnernkönnen neben dem vierseitigen Hauptvordruck folgende Anlagen gehören:
· für jeden Rentner die Anlage R · für Haus- und Wohnungseigentümer die Anlage V ( Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) · zur Berücksichtigung von Kindern die Anlage Kinder · für Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträgen die Anlage Vorsorgeaufwand · bei privaten Veräußerungsgeschäften (z. B. bei Aktien- und Grundstücksverkäufen) die Anlage SO · zur Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen die Anlage Unerhalt · für Sparer ?eventuell? die Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen, Anrechnung von Steuern) Wann ist die Anlage KAP auszufüllen? Grundsätzlich ist die Einkommensteuer auf Kapitalerträge ab 2009 durch den Steuerabzug abgegolten und die Abgabe der Anlage KAP entbehrlich. Angaben zu Ihren Einkünften aus Kapitalvermögen sind in der Anlage KAP dennoch erforderlich, wenn - die Kapitalerträge nicht dem Steuerabzug unterlegen haben, - keine Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, obwohl Sie kirchensteuerpflichtig sind, - Sie den Steuereinbehalt dem Grunde oder der Höhe nach überprüfen lassen möchten, - durch Sie ein Antrag auf Günstigerprüfung gestellt wird. Das Finanzamt wird dann prüfen, ob sich eine niedrigere Besteuerung Ihrer Kapitalerträge ergibt oder - die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs aufgrund der Ausnahmeregelung des § 32 d Abs. 2 EStG nicht in Betracht kommt. Füllen Sie die Anlage KAP bitte stets aus, wenn - einbehaltene inländische Kapitalertragsteuer, einbehaltener Solidaritätszuschlag, einbehaltene Kirchensteuer im Zusammenhang mit anderen Einkunftsarten anzurechnen oder zu erstatten sind oder - anzurechnende Quellensteuern nach der Zinsinformationsverordnung (ZIV) einbehalten wurde.
ELSTER-Formulare (Download) zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung für 2010 finden Sie hier! |
Ihre Ansprechpartner/innen für Rückfragen:[Finanzamt Borken] |
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Mitarbeiter des Finanzamtes Borken |
Rathaus mit Kulturzentrum Büroraum vor Raum Aurillac Berliner Platz 1 46395 Bocholt mo - mi: 8 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15 Uhr Aus dem Personalpool des Finanzamtes werden jeweils verschiedene Mitarbeiter/innen eingesetzt, die Ihnen hier vor Ort in Bocholt zur Verfügung stehen. Für telefonische Rückfragen steht Ihnen das Finanzamt in Borken unter der Telefonnummer +49 2861 938-0 zur Verfügung. |
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