Am einfachsten ist die Anmeldung, wenn
- beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind,
- beide Verlobte volljährig und kinderlos sind,
- keine/r der Verlobten bereits verheiratet war,
- beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Bocholt haben und
- Sie in Bocholt geboren sind,
Dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre
- gültigen Personalausweise oder Reisepässe
Sind einzelne oder mehrere dieser Bedingungen nicht erfüllt, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Wenn Ihr Hauptwohnsitz nicht Bocholt ist,
benötigen Sie eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der zuständigen Meldebehörde "zur Vorlage beim Standesamt" (Diese Bescheinigung sollte nicht älter als ein Monat sein).
- Wenn Sie nicht in Bocholt geboren sind, brauchen Sie eine aktuelle, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (gibt es beim Standesamt des Geburtsortes)
- Verwitwete und geschiedene Verlobte müssen zusätzlich folgende Urkunden vorlegen:
- einen Nachweis über die vorausgegangene Ehe:
a) - bei Heirat nach dem 1. Januar 1958 in den alten Bundesländern - bei Heirat nach dem 3. Oktober 1990 in den neuen Bundesländern eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches/ Eheregisters der vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk. b) - bei Heirat vor dem 1. Januar 1958 in den alten Bundesländern - bei Heirat vor dem 3. Oktober 1990 in den neuen Bundesländern - bei Heirat nach dem 1. Januar 2009 eine Eheurkunde der vorausgegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk.
| Sollte das erforderliche Dokument beim Standesamt Bocholt aufbewahrt werden, greifen die Mitarbeiter auf die dort geführten Bücher zurück. Wurde die Ehe bei einem anderen Standesamt als Bocholt geschlossen, besorgen Sie bitte dieses Dokument dort. |
4. Finden Sie sich in dieser Aufzählung wieder? Wenn ja, dann reichen die genannten Unterlagen in der Regel aus. Allerdings können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig sein.
In den folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
- eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
- eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
- eine/r der Verlobten hat ein minderjähriges Kind
- die Verlobten haben gemeinsame Kinder
- eine/r der Verlobten ist adoptiert
- eine/r der Verlobten hat mehrere Vorehen
- eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden.
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Wenden Sie sich in jedem dieser Fälle an Ihre Ansprechpartner!
Eine Auflistung der Ehejubiläen, die Sie in einem der nächsten Jahre feiern können, finden Sie hier!

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