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Fachbereich Öffentliche Ordnung - 20 -
Fachbereich Öffentliche Ordnung - 20 (Übergeordneter Bereich) 

Standesamt

FACHBEREICHE UND EINRICHTUNGEN

Urkunden begleiten alle bedeutsamen Ereignisse des menschlichen Lebens, daher kommt auch der Spruch: "Von der Wiege bis zur Bahre" begleitet das Standesamt jeden Bürger. Vom ersten Schrei des kleinen Erdenbürgers über das "Ja-Wort" bis hin zum Tod werden Urkunden ausgestellt. Namensänderungen, Ehefähigkeitszeugnisse, Anerkenntnisse von Vaterschaft und Mutterschaft, Adoptionen, all dies muss beurkundet werden.

Eine Auflistung der Eheschließungen und Geburten im jeweils abgelaufenen Monat finden Sie unter dem Menüpunkt "Rathaus".

Adresse:

Historisches Rathaus
Markt 1
46399 Bocholt

Postanschrift:

Stadt Bocholt
Postfach 225017
46372 Bocholt

?ffnungszeiten:

mo, mit, do, fr: 8 - 12.30 Uhr
mo: 14 - 16 Uhr
do: 14 - 17.30 Uhr
die: geschlossen

Die Unterlagen können bis 30 Minuten vor Ende der Publikumszeiten abgegeben werden. Freitags können keine Anmeldungen zur Eheschließung entgegengenommen werden.

E-Mail: Schreiben Sie dem Standesamt Bocholt eine E-Mail!
WWW: http://www.bocholt.de
Presse-Service

Leiter:

Hermann Weinerth

Tel.: ( 0 28 71 ) 21 73 - 10
Fax: ( 0 28 71 ) 21 73 - 20
E-Mail: Schreiben Sie Herrn Weinerth eine E-Mail!
WWW: http://www.bocholt.de


Weitere Ansprechpartner(innen)

Sie erhalten folgende Dienstleistungen:

Ein Baby ist geboren!

Hinweise für miteinander verheiratete Eltern

Hinweise für nicht miteinander verheiratete Eltern

Leichenpass

Namensrecht

Sonderfälle bei der Beurkundung der Geburt

Standesamt

Trauung

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